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Wichtige Tipps für den Profi
Der Anschluss und die Verlegung von Flüssiggasanlagen
sowie der Rohrleitungen ist für den privaten Verbraucher
in der TRF (Technische Regeln Flüssiggas) geregelt.
Im Einzelnen sind folgende wesentliche Punkte zu beachten: |
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| 1. |
Die Installation der Rohrleitungen, der
Druckregler und anderer Anlagenkomponenten darf nur durch
geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. |
| 2. |
Bei Arbeiten an Gasleitungen sind besondere
Sicherheitsvorschriften zu beachten. |
| 3. |
Die Verbindungen dürfen entweder durch
die Verwendung von Hartlöt, Pressverbindungen oder
mittels Schneidring-Verschraubungen ausgeführt werden.
Beim Übergang von Stahlrohr auf Kupferrohr ist zu
beachten, dass grundsätzlich Messinghülsen zu
verwenden sind. Schneidring-Verschraubungen dürfen
niemals direkt auf Kupferrohre geschraubt werden. |
| 4. |
Bei der Verwendung von Rohren und Verbindungsmaterial
ist darauf zu achten, dass nur für Gas zugelassenes
Material verwendet wird. Dieses ist meist durch eine gelbe
Kennzeichnung erkennbar. Ansonsten verlangen Sie bitte
vom Händler eine entsprechende Bescheinigung. |
| 5. |
Nach Abschluss der Arbeiten ist immer
eine Druckprobe durchzuführen. Diese ist schriftlich
zu bescheinigen. |
| 6. |
Beim Neuanschluss einer Flüssigkeitsanlage
ist eine Herstellerbescheinigung gem. TRF zu erstellen
und dem Flüssiggaslieferanten vorzulegen. |
Außerdem gibt es eine Vielzahl von Punkten, die zu
beachten sind. Unser Fachpersonal steht Ihnen für weitere
Fragen gerne zur Verfügung.
So klappt es bestimmt:
Vor Beginn der Installation sollten Sie einen Termin mit
unserem Außendienst vor Ort vereinbaren. Dann können
die Einzelheiten im Zusammenhang mit der Installation direkt
geklärt werden. Scheuen Sie sich nicht, unseren kostenlosen
Rat einzuholen. Nach Abschluss der Arbeiten senden Sie uns
die Herstellerbescheinigung der Anlage. Wir machen eine Schlussabnahme
und bescheinigen die ordnungsgemäße Installation.
Zu Ihrer und zu unserer Sicherheit!
Unser Prinzip lautet:
Die Einhaltung der Vorschriften und gesetzlichen Regelungen
schützt alle. Sicherheit muss oberstes Gebot sein!
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